Es ist der wohl spektakulärste Rechtsstreit der jüngeren Gitarrengeschichte: Der US-Traditionshersteller Fender hat mit einer massiven Abmahnwelle die Musikwelt in Aufruhr versetzt. Nachdem das Unternehmen im März 2026 vor dem Landgericht Düsseldorf ein sogenanntes Versäumnisurteil gegen einen chinesischen Online-Händler erwirkt hatte, schickte Fenders Anwaltskanzlei im Mai Hunderte Abmahnungen an Händler, Vertriebe und Gitarrenbauer in ganz Europa.
Fenders Ziel: Den Markt für Kopien der ikonischen Stratocaster-Korpusform („S-Style“) rigoros abzuriegeln. Die Forderungen hatten es in sich: Verkaufsstopp, Rückruf und die Vernichtung bereits ausgelieferter Instrumente, die dem Design zu nahe kommen – in der Community wurde sogar von der absurden Forderung nach Herausgabe von Kundendaten berichtet.

Der Gigant schlägt zurück: Thomann geht in die Offensive
Während in den USA die Stratocaster-Form längst als urheberrechtlich nicht schützbares Allgemeingut gilt, versuchte Fender, über das europäische Urteil vollendete Tatsachen zu schaffen. Doch nun hat das Musikhaus Thomann – der größte Musikalienhändler der Welt – die Reißleine gezogen.
Am 22. Juni 2026 reichte das Familienunternehmen aus Treppendorf offiziell Klage gegen Fender ein, um ein neutrales, vollumfängliches Gerichtsverfahren zu erzwingen. In einem vielbeachteten Interview, unter anderem im Deutschlandfunk, machte CEO Hans Thomann deutlich, worum es geht: Es ist ein Kampf für Markenvielfalt und gegen den Versuch, eine über 70 Jahre alte, etablierte Industrieform zu monopolisieren.
Thomanns juristisches Kernargument bricht das Design auf das Wesentliche herunter: „Form folgt Funktion“. Die doppelten Cutaways (die typischen „Hörner“) dienen dem leichteren Greifen in den hohen Lagen, die Konturen des Korpus erhöhen den ergonomischen Spielkomfort. Es handele sich also primär um funktionale Eigenschaften und nicht um ein rein ästhetisches, urheberrechtlich geschütztes „Werk der angewandten Kunst“.
Was bedeutet das für Gitarristen?
Sollte Fender Recht bekommen, stünden nicht nur günstige Einsteigermodelle (wie Thomanns Eigenmarke Harley Benton) vor dem Aus, sondern auch die Existenz unzähliger kleinerer Boutique-Gitarrenbauer wäre bedroht. Thomann sieht sich hier in der Verantwortung für die gesamte Branche, um den Markt und die kreative Freiheit zu schützen.
Jetzt seid ihr gefragt: Ist die ikonische Stratocaster-Form nach 72 Jahren ein unantastbares Kulturgut, das allen Musikern und Herstellern zusteht, oder hat Fender jedes Recht, sein historisches Design vor Kopien zu schützen? Wie steht ihr zu Thomanns Gegenklage?
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